Unstimmigkeiten um Weltdokumentenerbe

 
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Berthold Friemel



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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 7. Dezember 2006, 11:54    Titel: Unstimmigkeiten um Weltdokumentenerbe Antworten mit Zitat

Wie auch in diesem Diskussionsforum bereits thematisiert wurde, gab die Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. 2004 in einer Bewerbung bei der UNESCO und seitdem in mehreren Print- und Internet-Veröffentlichungen an, die Kasseler Handexemplare der "Kinder- und Hausmärchen" der Brüder Grimm und Jacob Grimms Handexemplar vom Band 1 der "Deutschen Grammatik" in der Erstausgabe von 1819 befänden sich seit (ca.) 1897 kontinuierlich im Eigentum der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. Der bei der UNESCO zum Zweck der Aufnahme von fünf Bänden der Märchen-Handexemplare in das "Weltdokumentenerbe" eingereichte Text kann auf den Internetseiten der UNESCO abgerufen werden: http://portal.unesco.org/ci/en/ev.php-URL_ID=23214&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=-465.html
(Link aktualisiert am 14. 11. 2009, BF)

Die Angabe der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V., sie sei seit 1897 Eigentümerin der Märchen-Handexemplare, wurde während der letzten Monate allgemein bekannt. Für die Grimm-Forschung war diese Behauptung überraschend, da sie mit den bisher (etwa in Ludwig Deneckes Monographie "Jacob Grimm und sein Bruder Wilhelm", 1971) vorliegenden Informationen nicht übereinstimmte. Das war Grund genug, die Überlieferungsgeschichte dieser Bücher und die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse einmal gründlich zu recherchieren.

Die Recherchen, die ich gemeinsam mit Kollegen aus Kassel und Auckland (Neuseeland) und mit Unterstützung der Universitätsbibliothek Kassel unternommen habe, kommen zu folgendem Ergebnis:
Zwei Bände von Jacob Grimms Handexemplar der "Deutschen Grammatik" schenkte Herman Grimm der Landesbibliothek Kassel 1885, neun Bände Handexemplare der Grimmschen Märchen gelangten 1932 ebenfalls auf Verfügung Herman Grimms durch Johannes Bolte in die Bibliothek. In keinem der beiden Jahre bestand eine Grimm-Gesellschaft. Die alte Kasseler Grimm-Gesellschaft wurde 1897 gegründet und 1920 aufgelöst. Ihr gesamtes Eigentum ging satzungsgemäß an die Landesbibliothek. Die jetzige Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. wurde 1942 gegründet. Die Kasseler Handexemplare der Grammatik und der Märchen befanden sich niemals im Eigentum einer Grimm-Gesellschaft.
Vielmehr sind die Kasseler Grimm-Handexemplare der Märchen und der "Deutschen Grammatik" ein alter Bestand der Landesbibliothek Kassel und befinden sich (aufgrund des Vertrages zwischen dem Land Hessen und der Stadt Kassel vom 12. Dezember 1975 über die Übernahme der Murhardschen Bibliothek der Stadt Kassel und Landesbibliothek in das Bibliothekssystem der damaligen Gesamthochschule) heute im Eigentum der Universitätsbibliothek Kassel.

Die Nachforschungen zur Überlieferungs- und Eigentumsgeschichte ergaben also, daß die von der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. im Antrag mehrfach wiederholten Informationen zu den Überlieferungs- und Eigentumsverhältnissen an diesen Büchern völlig unrichtig sind. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß es das Ziel dieser Verfälschungen gewesen sein könnte, die Handexemplare aus dem öffentlichen Eigentum zu entfremden und völlig in die Verfügungsgewalt der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. zu bringen. Der Fall geht über die elf Bände Handexemplare weit hinaus, weil diese Ansprüche der Brüder Grimm-Gesellschaft e. V., wenn sie unwidersprochen blieben, wohl früher oder später auch für andere Grimm-Bestände aus der ehemaligen Landesbibliothek Kassel (und für Grimmiana aus städtischem Eigentum) erhoben würden. Die im Fall der Märchen-Handexemplare aufgedeckte Entfremdung öffentlichen Eigentums zugunsten einer privaten Körperschaft zeigt, daß sich das vom Brüder Grimm-Museum verwahrte öffentliche Eigentum in akuter Gefahr befindet.

Unsere Recherchen können jetzt im Detail auf folgender Internetseite nachverfolgt werden: http://www.grimmnetz.de/grimm-mow


Zuletzt bearbeitet von Berthold Friemel am Sonnabend, 14. November 2009, 19:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Jeanne d'Arc



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BeitragVerfasst am: Sonnabend, 9. Dezember 2006, 12:02    Titel: Staubach negiert Ergebnisse Antworten mit Zitat

Der Präsident der BGG Staubach tritt die Verteidigung nach vorn an: Es gebe keine Beweise, dass die Handexemplare nicht der BGG gehörten. Sein Statement und mehr können Sie unter http://forum.hna.de/forum/viewtopic.php?pid=30985#p30985 lesen.
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Berthold Friemel



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BeitragVerfasst am: Sonnabend, 14. November 2009, 19:06    Titel: Drei Jahre "Letter of Concern" Antworten mit Zitat

Am gestrigen Freitag, dem 13. November, jährte sich zum dritten Mal der "Letter of Concern", in dem sieben Wissenschaftler(innen) und Bibliothekare die UNESCO darauf aufmerksam machten, dass in dem auf ihrer Website publizierten Antrag auf Registrierung von Handexemplaren der "Kinder- und Hausmärchen" als Weltdokumentenerbe wesentliche falsche Angaben gemacht wurden (hierzu s. o. den ersten Beitrag in diesem Thread sowie den Originaltext des Letters of Concern unter http://www.grimmnetz.de/download/grimm_tales_mow.pdf / deutsch: http://www.grimmnetz.de/download/mow_grimm_ueberlieferung_eigentum.pdf).

Nachdem die Unstimmigkeiten bis Ende 2007 immer noch nicht aufgearbeitet waren, wurde ein Fünfpunkteplan vorgeschlagen, auf dessen Grundlage die Verhältnisse um Kasseler Grimm-Bestände in Ordnung gebracht werden könnten, siehe den zur Zeit noch auf der Startseite des Grimmnetzes - www.grimmnetz.de - veröffentlichten Text des Fünfpunkteplans sowie die dortige Unterstützerliste.

Der Fünfpunktevorschlag wurde zwar rege diskutiert, jedoch nicht umgesetzt. Soweit der Öffentlichkeit ersichtlich, ist nach wie vor keine Klärung der Verhältnisse und keine Aufarbeitung der falschen Angaben erfolgt. Zwar wurde laut einem Pressebericht von Oktober 2008 ein neuer Antrag bei der UNESCO eingereicht (siehe http://grimmforum.zide.net/viewtopic.php?t=333), ein weiterer Bericht derselben Zeitung aus dem Frühjahr 2009 präzisierte jedoch, der kulturpolitische Sprecher der Kasseler Grünen, Dr. Ostermann, habe
Zitat:
in Erfahrung gebracht, dass dort "überhaupt nichts" vorliegt: "Es wird auch überhaupt nicht verhandelt."
http://grimmforum.zide.net/viewtopic.php?p=869#869

Diese Presseberichte können hier nur kurz referiert werden - weder über den Wahrheitsgehalt des einen noch des anderen kann ich urteilen, weshalb ich mich ausdrücklich von ihnen distanziere.

Unser Protest bei der UNESCO hat als sichtbares Ergebnis bisher lediglich erbracht, dass auf der Website zum Registereintrag vor längerer Zeit folgender Vermerk hinzugefügt wurde:
Zitat:
Some elements regarding the provenance, history and ownership of the personal annotated copies (Handexemplare) of the Kinder- und Hausmärchen have been questioned and are presently being studied.
http://portal.unesco.org/ci/en/ev.php-URL_ID=23214&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html

Immerhin sind die Bände von 1812 und 1815 inzwischen nicht mehr im Banktresor, sondern in einer Ausstellung. Die Probleme mit dem Antrag sowie die Missstände, durch welche sie verursacht sind, scheinen zählebig zu sein. Die Langmut verwundert um so mehr, als die von der UNESCO für ihr Programm "Memory of the World" aufgestellten Prinzipien eigentlich zu verlangen scheinen, dass von vornherein ganz anders vorgegangen worden wäre, siehe http://www2.hu-berlin.de/grimm/grimm-mow/#RichtlUN
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Bonobo



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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 10. Dezember 2009, 15:10    Titel: "Streit beigelegt" Antworten mit Zitat

Die Leiterin des Kulturamts Kassel, Dorothée Rhiemeier, hat offenbar bekanntgegeben, dass der Streit um die Handexemplare der Märchen beigelegt ist. Die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet aufgrund einer DPA-Meldung, dass es zwar unterschiedliche Interpretationen gebe, ob die Bücher der Stadt Kassel oder dem Land Hessen gehören. Der Streit sei aber nun beigelegt, betonten alle Beteiligten und bissen sich auf die Zunge, "um nicht erneut Öl ins Feuer zu gießen". Die Kulturamtsleiterin habe mitgeteilt, dass Stadt und Land sich einig seien, den rechtlichen Sachverhalt nicht zu klären. Es sei die Hauptsache, dass die Werke der Öffentlichkeit zugänglich seien.

Wie sich das wohl mit den Richtlinien der Unesco verträgt? War denn die Welterbe-Registrierung unter solchen Umständen überhaupt möglich? Denn dort heißt es doch:

5.3 It is also essential to establish the full legal status of the documentary heritage ...

Übrigens hat sich der Wert der Bücher offenbar in der Obhut der Kasseler Sparkasse wundersam auf die Hälfte verringert. Jetzt werden sie laut dem Artikel (und auch laut dem Grimm-Film des SWR) nur noch auf 15 Millionen taxiert. Vor drei Jahren war es noch doppelt so viel, http://grimmforum.zide.net/viewtopic.php?t=232
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